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Wissenswertes über die beitragsfreie Versicherungssumme

Wer eine Lebensversicherung hat, kann mit ihr nicht nur den Erlebensfall abwarten. Man kann eine Versicherung zurückkaufen oder auch eine Beitragsbefreiung beantragen. Doch was bedeutet das genau?

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das so genannte biometrische Risiko einer Person versichert. Dies beinhaltet sowohl den Tod der betroffenen Person, als auch die Langlebigkeit. Das heißt bei einer Lebensversicherung kommt es zu einer Auszahlung, wenn die versicherte Person vor Ablauf der Vertragsdauer verstirbt oder im Erlebensfall des Vertragsendes. Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da hier der Betroffene selbst versichert wird und nicht ein Gegenstand oder eine Naturkatastrophe. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten einer Lebensversicherung, die sich nach unterschiedlichen Kriterien aufschlüsseln. Im Allgemeinen gilt die Lebensversicherung als Altersvorsorge oder Absicherung der Familie im eigenen Todesfall. Die Unterscheidung der einzelnen Arten von Lebensversicherungen erfolgt durch die Art des Versicherungsfalles, nach Kapitalbildung, nach Bestimmung oder Art der Versicherungsleistung und nach der Förderbarkeit durch bestimmte staatliche Förderungen. Die Geschichte von Lebensversicherungen geht bis in das 17. Jahrhundert zurück. In den Anfangszeiten dienten sie lediglich der Erstattung von Beerdigungskosten. Sie unterliegt einer stetigen Anpassung an aktuelle Situationen und ständigen Gesetzesänderungen.

Wird eine Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, kommt es unter Umständen zu einem erheblichen Verlust an Geldern für den Versicherten. Eine Alternative dazu ist die Beitragbefreiung der Versicherung. Das heißt, der Vertrag läuft weiter bis zum ursprünglich beschlossenen Vertragsende, die Beiträge werden aber nicht mehr gezahlt. In diesem Zusammenhang taucht der Begriff "beitragsfreie Versicherungssumme" auf. Dies ist der Betrag, den der Versicherte erhält, wenn er, statt zu kündigen, den Vertrag ohne Einzahlung von Beiträgen bis zum Vertragsende weiterlaufen lässt. Diese Summe ist in der Regel deutlich geringer als die einst abgeschlossene Versicherungssumme bei laufenden Zahlungen, doch sie ist stark von dem Zeitpunkt der Freistellung abhängig. Auch kann man wählen zwischen einer teilweisen Freistellung und der gesamten Beitragsbefreiung. In den ersten Jahren eines Versicherungsvertrages kann es durchaus passieren, dass die Versicherungssumme bei Zahlungseinstellung der fälligen Beiträge sehr gering bis gleich Null ist. Dies hat als Ursache die Verfahrensweise bei Versicherungen. So werden die Beiträge des Versicherten in der Anfangszeit des Vertrages in der Regel nicht für die Bildung einer Versicherungssumme genutzt, sondern um die Kosten, die zum Abschluss der Police führten, zu tragen. Erst ab einer gewissen Laufzeit des Vertrages ist die Versicherungssumme im Erlebensfall mit Beitragszahlung nicht wesentlich höher als ohne.

In der Regel bekommt man von seinem Versicherer in bestimmten Zeitabständen eine Auflistung zugesendet, die Aufschluss darüber gibt, wie hoch der so genannte Rückkaufswert und die Versicherungssumme bei Beitragsbefreiung ist. Auf diese Weise kann man sich jedes Mal neu entscheiden, ob man den Vertrag aufrecht erhält oder ihn kündigen möchte. Die Rückkaufswerte liegen aber meistens weit unter der Erlebensfallsumme, selbst bei Beitragsfreistellung. Wenn man als Versicherter nicht genau weiß, was die einzelnen Summen zu bedeuten haben und wie man mit ihnen umgehen sollte, dann ist es immer ratsam, einen unabhängigen Versicherungsberater aufzusuchen.