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Kosmetikerin Ausbildung – ein Beruf mit Perspektive

Kosmetikerin zu sein ist der Wunsch von sehr vielen Mädchen und jungen Frauen. Aber nur wenige wissen, was dieser Beruf alles beinhaltet und welche Anforderungen an Bewerber und Auszubildende gestellt werden.

Die Ausbildung zur Kosmetikerin dauert, wie auch andere Ausbildungen, in der Regel drei Jahre. Mit Abschluss dieser Ausbildung trägt man den Berufstitel „Staatlich geprüfte/r Kosmetiker/in“. Aber was sind die Voraussetzungen für diese Ausbildung? Zunächst einmal ist mindestens die Fachoberschulreife zu erreichen, bevor man sich bei einem Institut bewerben kann. So wie bei anderen Berufen in den Bereichen Hygiene, Nahrungsmittel und Pflege, ist auch für diese Ausbildung ein Gesundheitszeugnis, das im örtlichen Gesundheitsamt ausgestellt wird, erforderlich. Sind diese Schritte geschafft, steht der formellen Bewerbung nichts mehr im Wege.

Die Inhalte dieser Ausbildung sind sehr vielseitig und bieten die Möglichkeit, spezielle Kenntnisse in verschiedenen kosmetischen Bereichen zu erwerben. Ein wichtiger Ausbildungspunkt ist das Erlernen von Gesichts- und Körperbehandlungen. Zu diesem Ausbildungsfeld gehören Tätigkeiten in den Bereichen Fuß- und Handpflege, Hautanalysen zur richtigen Pflegebestimmung und Massagen. Hier wird auch grundlegendes medizinisches Wissen vermittelt, das für die Ausführung dieses Berufes unerlässlich ist. Im weiteren Ausbildungsverlauf sollen weitere Kenntnisse im Bereich der dekorativen Kosmetik erworben werden. Während dieser Ausbildung werden kosmetische und dermatologische Praktika empfohlen, um mehr vom eigentlichen Arbeitsalltag zu lernen. Daneben werden auch Seminare zu Fortbildungen angeboten. Nach Ausbildungsabschluss können weitere Fort- und Weiterbildungsangebote in Anspruch genommen werden. Anbieten würde sich eine Fortbildung zur Cellulite-Therapistin.

Im Unterschied zu anderen Ausbildungen muss diese bezahlt werden. Die Kosten tragen Auszubildende jedoch nicht allein, denn einen bestimmten Prozentsatz, der je nach Bundesland variiert, wird durch das Ersatzschulfinanzierungsgesetz übernommen. Daneben kann auch eine Ausbildungsunterstützung in Form von BAföG beantragt werden. Die Zustimmung und Auszahlung erfolgt nach den individuellen Bedürfnissen und Angaben. Handelt es sich bei dieser Ausbildung um eine Umschulung, gibt es weitere Möglichkeiten zur Finanzierungsbeihilfe.